Phils GmbH&Co.KG
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Kunden und der Phils GmbH&Co.KG, vertretungsberechtigt Phils Verwaltungs GmbH, Geschäftsführung: Philip Schwalm, Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig (nachfolgend Phils GmbH&Co.KG genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Phils GmbH&Co.KG sind demnach ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend.
1.2 Individuelle Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Phils GmbH&Co.KG schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Phils GmbH&Co.KG gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Leistungsumfang
2.1 Die Angebote der Phils GmbH&Co.KG sind stets freibleibend. Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Phils GmbH&Co.KG sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Phils GmbH&Co.KG nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht.
2.3 Eine Anzahlung in Höhe von 1.000€ (eintausend Euro), wird eine Woche nach Vertragsabschluss fällig. Die Restsumme wird 3 Tage nach Veranstaltungsende fällig. Wird keine Anzahlung geleistet, entbindet dies die Phils GmbH & Co. KG von sämtlichen Verpflichtungen. Der Vertragspartner hat den entstandenen Schaden an die Phils GmbH & Co. KG zu erstatten.
2.4 Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, bis sie durch Phils GmbH&Co.KG schriftlich bestätigt wurden. Der Vertragsabschluss kommt nur durch rechtswirksame Unterschrift beider Parteien in Schriftform zustande. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen ebenfalls schriftlich abgefasst und von Phils GmbH&Co.KG bestätigt werden.
2.5 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Phils GmbH&Co.KG nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.6 Zu den Leistungen der Phils GmbH&Co.KG zählen alle Leistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Phils GmbH&Co.KG ist es gestattet, Subunternehmern die Ausführung des Auftrages oder Teile davon zu übertragen.
2.7 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
2.8 Aufgrund unserer hohen Qualitätsansprüche ist unser Sortiment saisonalen und anderen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen objektiv gleichwertige Ware vor.
2.9 Nach Vertragsabschluss ist eine weitere Stunde an Beratungs- und Planungsgesprächen inklusive. Danach werden 25€ je angefangener 30 Minuten fällig.
2.10 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter etwaige Regressansprüche Dritter zu tragen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich freibleibend. Alle Preise unserer Angebote gelten nur für den Gesamtauftrag und für die angebotene Personenzahl.
3.3 Die Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.4 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten nicht ein.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Phils GmbH&Co.KG erfolgen. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Phils GmbH&Co.KG sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Phils GmbH&Co.KG in Rechnung gestellt.
3.7 Die Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
3.8 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
3.9 Darüber hinaus ist die Phils GmbH&Co.KG berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse nach folgenden zwei Alternativen zu verlangen:
Entweder I.
oder II.
3.10 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
3.11 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Phils GmbH&Co.KG berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
3.12 Die Phils GmbH&Co.KG ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 7.4 dieser Bedingungen.
§ 4 Aufrechnung und Abtretung
4.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
4.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG übertragbar.
§ 5 Transport, Verpackung, Liefertermine
5.1 Die in der konkret getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
5.2 Die Phils GmbH&Co.KG wird von der Leistungsverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Dazu zählen höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe u. ä. und wenn dadurch die Leistungserbringung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei der Phils GmbH&Co.KG eintreten.
5.3 Wird die Phils GmbH&Co.KG gemäß §5.2 von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber ersetzt der Phils GmbH&Co.KG alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses gemäß §5.2 bereits entstandenen erforderlichen Kosten.
5.5 Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Phils GmbH&Co.KG den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den preiswertesten und schnellsten Weg.
5.6 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Phils GmbH&Co.KG berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
5.7 Transportschäden sind der Phils GmbH&Co.KG unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
5.8 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Phils GmbH&Co.KG erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Phils GmbH&Co.KG genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort und auf Gefahr des Kunden.
5.9 Der von der Phils GmbH&Co.KG unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen zu Lasten des Kunden.
§6 Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Phils GmbH&Co.KG zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
6.2 Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für die Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.
6.3 Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.4 Kann die Leistung der Phils GmbH&Co.KG aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Phils GmbH&Co.KG gilt dann als erfüllt.
6.5 Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung der Phils GmbH&Co.KG / der Ware in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die Phils GmbH&Co.KG berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.
§ 7 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
7.1 Der Kunde hat der Phils GmbH&Co.KG alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Phils GmbH&Co.KG.
7.2 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Phils GmbH&Co.KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.3 Der Kunde ist als Veranstalter verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften und anderen zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich außerdem eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen.
7.5 GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden von der Phils GmbH&Co.KG auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt.
§ 8 Kündigung
8.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Phils GmbH&Co.KG die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bei Kündigungen von bereits erteilten Aufträgen aller Art ist Phils GmbH & Co. KG zudem berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 1500,00 EUR vom Kunden zu fordern.
8.2 Bei Kündigung innerhalb 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag ist die volle Rechnungssumme des Gesamtangebotes (100%) mit sofortiger Fälligkeit zu zahlen. Reduzierungen von Aufträgen oder Teilaufträgen innerhalb 2 bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag um mehr als 10% sind nicht möglich. Im Zeitraum von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag sind Reduzierungen ausgeschlossen. Bei Nichterreichen der im Angebot genannten Mindestpersonenanzahl, ist der vereinbarte Mindestpreis auf Basis der Mindestpersonenzahl zu entrichten. Eine Reduzierung ist nicht möglich.
8.3 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der Phils GmbH&Co.KG ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Phils GmbH&Co.KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.4 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Phils GmbH&Co.KG den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der Phils GmbH&Co.KG vorbehalten.
8.5 Phils GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlichen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel:
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Referenzrecht, Schutzrechte
9.1 Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der Phils GmbH&Co.KG.
9.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Phils GmbH&Co.KG nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Phils GmbH&Co.KG zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Phils GmbH&Co.KG oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Phils GmbH&Co.KG, auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.
9.3 Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Phils GmbH&Co.KG oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
9.4 Nutzungsrechte jeder Art an den von Phils GmbH&Co.KG erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Videos, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und gelieferten Waren im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Phils GmbH&Co.KG. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von den Hochzeitsplanern zulässig.
9.5 Die Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung sowie Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zu Referenz- und Dokumentationszwecken sowie der Eigenwerbung zu verwenden. Die Phils GmbH&Co.KG kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
9.6 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Phils GmbH&Co.KG oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Phils GmbH&Co.KG. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung.
9.7 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Phils GmbH&Co.KG ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Phils GmbH&Co.KG von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
9.8 Die Phils GmbH&Co.KG ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Phils GmbH&Co.KG zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Phils GmbH&Co.KG ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.
9.9 Die Kunden willigen ein, dass die Phils GmbH&Co.KG die Namen der Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung speichert und verwendet.
9.10 Die Kunden willigen ein, dass die Phils GmbH&Co.KG im Rahmen des Vertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt.
§ 10 Aufbewahrung von Unterlagen und Datenschutz
10.1 Die Phils GmbH&Co.KG bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CDs usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Phils GmbH&Co.KG keine Haftung.
10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Phils GmbH&Co.KG selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Phils GmbH&Co.KG bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Die Phils GmbH & Co. KG behält sich ein Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Phils GmbH&Co.KG zugegangen sein. Der Kunde hat in keinem Fall ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung.
11.2 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Phils GmbH&Co.KG die Feststellung der Mängel erschwert.
11.3 Die Phils GmbH&Co.KG kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11.4 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der Phils GmbH&Co.KG, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
11.5 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
11.6 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 12 Haftung
12.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Phils GmbH&Co.KG nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Phils GmbH&Co.KG nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Phils GmbH&Co.KG gegenüber diesem verlangen.
12.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Phils GmbH&Co.KG nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Phils GmbH&Co.KG nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
12.4 Wird die Phils GmbH & Co. KG vom Kunden beauftragt und bringt der Kunde oder seine Gäste zusätzlich eigene Speisen, Getränke oder dergleichen in die Veranstaltung mit ein, haftet der Kunde für den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Lagerung und die ordnungsgemäße Präsentation aller eingebrachten Produkte laut Lebensmittelhygieneverordnung und aller anderen hygienischen Grundsätze.
12.5 Bei falsch angegebener Personenzahl trägt die Phils GmbH & Co. KG keine Verantwortung für einen eventuellen Mengenmangel an Speisen, Getränken oder zu geringen Ausstattungs- und Servicekapazitäten. Zur Personenanzahl gehören Gäste, Musiker, Redner, Fotografen und jegliche weitere Personen bzw. Dienstleister, die im Rahmen der Veranstaltung ganz oder teilweise zugegen sind. Ausgenommen sind hier die Mitarbeiter der Phils GmbH & Co. KG. Für jeglichen eventuellen Imageschaden durch Mengenmangel an Speisen, Getränken, Ausstattungs- oder Servicekapazität, hervorgerufen durch die Angabe einer falschen Personenzahl, behält sich Phils GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche gegen den Mieter vor.
12.6 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
12.7 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
12.8 Soweit Schäden durch die Phils GmbH&Co.KG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 30 % des vereinbarten Honorars begrenzt. Wird der Phils GmbH&Co.KG grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Honorars begrenzt. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Phils GmbH&Co.KG.
12.9 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Phils GmbH&Co.KG, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Sie sind hier falsch, wenn sie Standard-Events suchen